Das Schießen auf Zwischenentfernung bzw. das „Anschießen“ von Waffen (Justieren von Zieloptiken) auf kürzere als der erlaubten Entfernung ist nicht auf jeder Schießstätte ohne Vorbereitung möglich und verursacht nicht selten massive Schäden.
In der Regel ist es keine böse Absicht oder mangelndes Gefahrenbewusstsein, sondern eher die fehlende technische Übersicht der Nutzer, die zu diesem kostenintensiven Fehlverhalten führt.
Für die jagdliche Kurzwaffenprüfung eine Scheibe an der ersten Hochblende anzubringen oder die Scheibenzuganlage auf der Hälfte der Strecke zu stoppen, bleibt nicht ohne Folgen für den Schießstand.
Bedingt durch die veränderte Treffpunktlage führt somit die ebenfalls veränderte Geschossflugbahn in Verbindung mit dem vergrößerten Abstand zum eigentlichen Geschossfang unweigerlich zu Beschädigungen, da das Geschoss nach Durchtritt durch die Zieldarstellung nicht mehr durch den Geschossfang sicher aufgenommen wird, sondern von anderen Teilen der Anlage. Die Folge ist neben der höheren Gefahr von Absetzern und Rückprallern ebenfalls der höhere Verschleiß von Verkleidungen, Scheibenträgern, Seilzuganlagen, Drehanlagen, sowie anderer Einrichtungen. Dabei ist der Anteil von Fehlschüsse noch nicht betrachtet, der gar nicht auf der Zieldarstellung erkennbar wird.
Diese Reparaturkosten sind selten in der regulären Standgebühr einkalkuliert. Für die Betreiber von Schießstätten ist es daher enorm wichtig den Standaufsichten die Brisanz dieser Thematik nahezubringen.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass das „Anschießen“ gar nicht möglich ist. Es sind, je nach Bauart der Schießstätte, lediglich spezifische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Für Rückfragen, was auf Ihrem Schießstand technisch sicher ausführbar ist oder welche Lösungen auf dem Markt Verfügbar sind, steht Ihnen ein Schießstandsachverständiger der Shooting Range Experts gern zur Verfügung.
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