Die Mehrfachnutzung von Schießständen – Ein klassisches „Ja, aber…“

Die im Durchschnitt am häufigsten anzutreffenden Schießstätten für Feuerwaffen sind offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes bzw. mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. Hohe Investitionskosten allein für die Herstellung notwendiger Sicherheitsbauten zur Abschirmung des Gefahrenbereichs, für die Errichtung zweckmäßiger Schützenstände oder den Kauf qualifizierter Geschossfangsysteme erfordern geradezu eine betriebswirtschaftlich effiziente Nutzung. Insbesondere für kleinere Vereine, die als Erlaubnisinhaber bzw. Betreiber gemäß WaffG auftreten, liegt es daher nahe, die Ausübung verschiedenartiger Schießvorhaben auf nur einem Schießstand realisieren zu wollen.

Sicherheitstechnische Anforderungen verschiedener Schießvorhaben stehen jedoch oftmals im Konflikt zueinander und bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung. Maßgeblich ist zudem die von der zuständigen Behörde ausgestellte Betriebserlaubnis. Weicht der Betreiber – über die Standaufsicht(en) – ohne Zustimmung bzw. Genehmigung davon ab, droht im Zweifel der Entzug der „Zuverlässigkeit“. Gleichfalls kann dadurch der Versicherungsschutz erlöschen. Üblich und richtlinienkonform ist die Mehrfachnutzung durch Anordnung der Scheiben auf Zwischenentfernung (Pkt. 4.3 SSRL) oder das stationäre bzw. bewegungsorientierte Mehrdistanzschießen innerhalb der Schießbahn (Pkt. 4.4 SSRL), sofern der Grundsatz der inneren und äußeren Sicherheit (Pkt. 1.2.2 SSRL) baulich gewährleistet wird.

Die größere Herausforderung besteht in der Mehrfachnutzung verschiedener Waffenkategorien auf einem Schießstand.

Bedauerlicherweise hält sich der Irrglaube, dass geringere (Geschoss-)Energien durch die baulichen Gegebenheiten für hohe (Geschoss-)Energien ebenfalls abgedeckt, also inkludiert sind. Tatsächlich stehen die sicherheitstechnischen Anforderungen für niedrigenergetische Geschosse oftmals im Konflikt mit den Anforderungen für hochenergetische Geschosse. So ist beispielsweise die Nutzung von Druckluftwaffen auf einem Kleinkaliberstand mit holzverkleideten Hochblenden ohne zusätzliche Maßnahmen nicht sicher durchführbar. Die Nutzung von Bleischrot auf demselben KK-Stand ist theoretisch durchführbar, jedoch unmethodisch. Die Verwendung von Bleischrot in einer Raumschießanlage ist möglich, allerdings schließen die dafür notwendigen Anpassungen des Boden-, Wand- und Deckenbelags bewegungsorientiertes Mehrdistanzschießen dann aus.

Diese Thematik ist also komplex. Für Rückfragen, welche Kombinationen auf eurem Stand sicher durchführbar sind, steht euch ein anerkannter Schießstandsachverständiger der Shooting Range Experts gern zur Verfügung.

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