Situations- und Handlungstraining / T4E - Sport / Airsoft / Paintball

Laut §12 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigungspflichtigen Schießstätten geschossen werden. 
Allerdings gilt für erlaubnisfreie Waffen bis 7,5 Joule eine Ausnahme im §12 WaffG.

Das Kürzel T4E steht für „Training for Engagement“, einen Begriff, der realitätsnahe Ausbildung charakterisiert und sich wie Airsoft und Paintball immer größerer Beliebtheit erfreut. Mit erlaubnisfreien Waffen kann hier ohne der Gefahr von echter Munition trainiert werden. So lassen sich Bewegungsabläufe besser automatisieren und vor allem eines, es macht richtig Spaß! Auch in der Anwendung der Ausnahmeregelung unterstützen wir die Betreiber gern zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit. 

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